‾ INSOLVENZVERWALTUNG
WILLKOMMEN BEI TURNER
Wir werden regelmäßig von Insolvenzgerichten in Norddeutschland als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Sachverständiger bestellt.
Von unseren Standorten bieten wir neben langjähriger Expertise in der Insolvenzverwaltung eine breit gefächerte Branchenkompetenz.
Die Sanierung eines insolventen Unternehmens ist ein vorrangiges Ziel unserer Tätigkeit. Wir stellen das Vertrauen zu den Stakeholdern wieder her, um erforderliche Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen.
‾ Köpfe
Telefon:
+49 40 350 16 90
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+49 4651 299 70 66
‾ Köpfe
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+49 4651 299 70 18
‾ Standorte
Hamburg
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
040 350 16 90
040 350 16 915 (Fax)
Sylt
Munkmarscher Ch 1a, 25980 Sylt
04651 299 70 66
04651 936 95 95 (Fax)
Schwerin
Beethovenstraße 13, 19053 Schwerin
0385 731 10 0
0385 731 10 18 (Fax)
Uelzen
Schuhstraße 32, 29525 Uelzen
0581 9735 50 40
9735 50 77 (Fax)
‾ Gerichte
| Hamburg
| Kiel
| Lüneburg
| Neumünster
| Norderstedt
| Pinneberg
| Schwerin
| Stendal
| Tostedt
| Uelzen
‾ KOMPETENZEN
Insolvenzverwaltung. Eigenverwaltung. Sachwaltung.
Der Schwerpunkt unserer branchenübergreifenden Sanierungs- und Abwicklungskompetenz liegt in der Verwaltung mittelständischer Unternehmen. Vom Automobilzulieferer, über Einzelhändler mit Filialbetrieben, hochspezialisierte Ingenieurgesellschaften, IT-Unternehmen, Logistiker, Speditionen und traditionsreiche Handwerksbetriebe bis hin zum Zerlegebetrieb für die fleischverarbeitende Industrie haben wir Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitern als Insolvenzverwalter oder Sachverwalter saniert, fortgeführt und erhalten.
Unsere Branchenexpertise umfasst u.a. Logistik mit Containerschifffahrt, Speditionen und Warehousing, Handwerk, Produktionsbetriebe aus der Automobilzulieferung, der Metallverarbeitung, der fleischverarbeitenden und chemischen Industrie und Convenience Food.
‾ Gläubigerinformation
A. Allgemeines
Gläubiger haben als Beteiligte des Insolvenzverfahrens das Recht, an den Gläubigerversammlungen teilzunehmen. In der ersten Gläubigerversammlung erstattet der Insolvenzverwalter einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Insolvenzursachen (§ 156 InsO). Allgemeine Sachstandsanfragen werden daher generell nicht beantwortet. Gläubiger können sich über den Verfahrensstand, die Termine der Gläubigerversammlungen, die Prüfungstermine und wesentliche Entscheidungen des Insolvenzgerichtes über die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de informieren. Darüber hinaus können Gläubiger Einsicht in die Insolvenzakte nehmen.
Gläubiger aus dem Ausland oder nicht deutsch sprechende Gläubiger haben die Möglichkeit sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu informieren. Dort besteht die Möglichkeit, sich die Formblätter in den Amtssprachen der EU herunterzuladen. Zur Internetseite gelangen Sie hier.
B. Forderungsanmeldung
Alle Gläubiger werden gebeten, die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, nur in Kopie beizufügen. Das gilt grundsätzlich auch für Titel. Eine Übersendung des Originals ist nur in besonderen Fällen auf unser
ausdrückliches Verlangen erforderlich. Sie haben [stellen wir als Worddatei und PDF zur Verfügung] hier die Möglichkeit, sich das aktuelle Forderungsanmeldungsformular herunterzuladen.
C. Prüfungsergebnis
D. Gläubiger bestrittener Forderungen
Zum Gläubigerinformationssystem gelangen Sie hier.