‾ INSOLVENZVERWALTUNG
WILLKOMMEN BEI TURNER
Wir werden regelmäßig von Insolvenzgerichten in Norddeutschland als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Sachverständiger bestellt.
Von unseren Standorten bieten wir neben langjähriger Expertise in der Insolvenzverwaltung eine breit gefächerte Branchenkompetenz.
Die Sanierung eines insolventen Unternehmens ist ein vorrangiges Ziel unserer Tätigkeit. Wir stellen das Vertrauen zu den Stakeholdern wieder her, um erforderliche Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen.
‾ BETRUGSWARNUNG
HINWEIS ZU ANGEBLICHEN VERKÄUFEN AUS INSOLVENZEN
Die Insolvenzverwalter:innen von TURNER InsO (Hamburg und Bremen) warnen vor betrügerischen Angeboten und Offerten aus dem Abverkauf von Insolvenzmasse.
Fallkonstellationen
Betrüger bieten technische Anlagen, Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung aus Insolvenzverfahren an.
Die Offerten erfolgen dabei über Mailinglisten, Postsendungen oder Internetseiten.
Aktenzeichen und Verfahrensbezeichnungen sind dabei zum Teil korrekt angegeben, zum Teil frei erfunden. Die Identitäten der Insolvenzverwalter:innen sind in einigen Fällen frei erfunden, in anderen Fällen werden Namen und Kanzleien (weitestgehend) korrekt angegeben, verweisen auf Internetseiten, die zwar nicht von den jeweils betroffenen Kolleg:innen unterhalten werden, aber Namensbestanteile der richtigen Betroffenen enthalten. Meistens handelt es sich sogar um ***.de Domains. Impressum und Kontaktseiten sind ebenfalls professionell gestaltet und weisen Ähnlichkeiten zu den richtigen Internetseiten der Kolleg:innen auf.
Wie kann ich mich schützen?
Entnehmen Sie bitte erste Hinweise der Information der BRAK. Prüfen Sie, ob es das betreffende Insolvenzverfahren gibt. Informationen finden Sie unter Insolvenzbekanntmachungen. Vergleichen Sie die Aktenzeichen und die Kontaktdaten, die in den veröffentlichten Beschlüssen angegeben sind und prüfen Sie die Existenz und Kontaktdaten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis BRAV.
Insolvenzversteigerungen erfolgen im Auftrag von Insolvenzverwalter:innen idR durch öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer. Dass Angebote mit Insolvenzverkäufen über Mailing- und Postsendungen direkt vom Insolvenzverwalter kommen, ist unüblich und sollte Ihnen Anlass zu Misstrauen und Vorsicht geben.
‾ Köpfe
‾ Ingmar Jarchow
Telefon:
+49 40 350 16 90
‾ Nicolas Kaiser
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Telefon:
+49 40 350 16 90
‾ Benjamin Keramati
Telefon:
+49 40 350 16 90
‾ Christian M. Scholz
Telefon:
+49 40 350 16 90
‾ PROF. DR. MARK ZEUNER
Telefon:
+49 4651 299 70 66
‾ Standorte
Hamburg
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
040 350 16 90
040 350 16 915 (Fax)
Sylt
Munkmarscher Chaussee 1a, 25980 Sylt
04651 299 70 66
04651 936 95 95 (Fax)
Schwerin
Beethovenstraße 13, 19053 Schwerin
0385 731 10 0
0385 731 10 18 (Fax)
Uelzen
Schuhstraße 32, 29525 Uelzen
0581 9735 50 40
9735 50 77 (Fax)
‾ Gerichte
| Hamburg
| Kiel
| Lüneburg
| Neumünster
| Norderstedt
| Pinneberg
| Schwerin
| Stendal
| Tostedt
| Uelzen
‾ KOMPETENZEN
Insolvenzverwaltung. Eigenverwaltung. Sachwaltung.
Der Schwerpunkt unserer branchenübergreifenden Sanierungs- und Abwicklungskompetenz liegt in der Verwaltung mittelständischer Unternehmen. Vom Automobilzulieferer, über Einzelhändler mit Filialbetrieben, hochspezialisierte Ingenieurgesellschaften, IT-Unternehmen, Logistiker, Speditionen und traditionsreiche Handwerksbetriebe bis hin zum Zerlegebetrieb für die fleischverarbeitende Industrie haben wir Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitern als Insolvenzverwalter oder Sachverwalter saniert, fortgeführt und erhalten.
Unsere Branchenexpertise umfasst u.a. Logistik mit Containerschifffahrt, Speditionen und Warehousing, Handwerk, Produktionsbetriebe aus der Automobilzulieferung, der Metallverarbeitung, der fleischverarbeitenden und chemischen Industrie und Convenience Food.
‾ Gläubigerinformation
‾ Gläubigerinformationssystem
A. Allgemeines
Gläubiger haben als Beteiligte des Insolvenzverfahrens das Recht, an den Gläubigerversammlungen teilzunehmen. In der ersten Gläubigerversammlung erstattet der Insolvenzverwalter einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Insolvenzursachen (§ 156 InsO). Allgemeine Sachstandsanfragen werden daher generell nicht beantwortet. Gläubiger können sich über den Verfahrensstand, die Termine der Gläubigerversammlungen, die Prüfungstermine und wesentliche Entscheidungen des Insolvenzgerichtes über die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de informieren. Darüber hinaus können Gläubiger Einsicht in die Insolvenzakte nehmen.
Gläubiger aus dem Ausland oder nicht deutsch sprechende Gläubiger haben die Möglichkeit sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu informieren. Dort besteht die Möglichkeit, sich die Formblätter in den Amtssprachen der EU herunterzuladen. Zur Internetseite gelangen Sie hier.
B. Formular Forderungsanmeldung
Die Gläubiger werden gebeten, das hierzu zur Verfügung gestellte Forderungsanmeldungsformular (hier herunterladen) zu nutzen, am Rechner auszufüllen und dann ausgedruckt und unterschrieben an uns zu senden. Eine Übersendung auf elektronischem Weg muss gem. § 126a BGB mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sein oder gem. § 130a ZPO übermittelt werden. Die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, nur in Kopie beizufügen. Das gilt grundsätzlich auch für Titel. Eine Übersendung des Originals ist nur in besonderen Fällen auf unser ausdrückliches Verlangen erforderlich.
C. Prüfungsergebnis
D. Gläubiger bestrittener Forderungen