VERWALTER
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Jahre Erfahrung
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‾ INSOLVENZ­VERWALTUNG

WILLKOMMEN BEI TURNER

Wir werden regelmäßig von Insolvenzgerichten in Norddeutschland als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Sachverständiger bestellt.
Von unseren Standorten bieten wir neben langjähriger Expertise in der Insolvenzverwaltung eine breit gefächerte Branchenkompetenz.

Die Sanierung eines insolventen Unternehmens ist ein vorrangiges Ziel unserer Tätigkeit. Wir stellen das Vertrauen zu den Stakeholdern wieder her, um erforderliche Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen.

Das „T“ in TURNER steht für Team. Erfolgreiches und lösungsorientiertes Arbeiten erfordert fundiertes Fachwissen, Erfahrung und partnerschaftliches Miteinander. Als erfahrenes und eingespieltes Team wickeln wir seit fast drei Jahrzehnten gemeinsame Projekte ab. Unter TURNER InsO arbeiten wir standortübergreifend und arbeitsteilig zusammen. Jedes Team besteht aus erfahrenen Spezialisten, die Erfahrung, Kompetenz und die Fähigkeit zu unternehmerischem Denken vereinen.

‾ Köpfe

‾ Ingmar Jarchow

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Telefon:
+49 40 350 16 90

Mail:
jarchow@turner-inso.de

‾ Nicolas Kaiser

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Telefon:
+49 40 350 16 90

Mail:
kaiser@turner-inso.de

‾ Benjamin Keramati

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Telefon:
+49 40 350 16 90

Mail:
keramati@turner-inso.de

‾ Christian M. Scholz

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon:
+49 40 350 16 90

Mail:
scholz@turner-inso.de

‾ PROF. DR. MARK ZEUNER

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Telefon:
+49 4651 299 70 66

Mail:
zeuner@turner-inso.de

‾ Standorte

Hamburg

Drehbahn 9, 20354 Hamburg
040 350 16 90
040 350 16 915 (Fax)

Sylt

Munkmarscher Ch 1a, 25980 Sylt
04651 299 70 66
04651 936 95 95 (Fax)

Schwerin

Beethovenstraße 13, 19053 Schwerin
0385 731 10 0
0385 731 10 18 (Fax)

Uelzen

Schuhstraße 32, 29525 Uelzen
0581 9735 50 40
9735 50 77 (Fax)

‾ Gerichte

| Hamburg

| Kiel

| Lüneburg

| Neumünster

| Norderstedt

| Pinneberg

| Schwerin

| Stendal

| Tostedt

| Uelzen

‾ KOMPETENZEN

Insolvenzverwaltung. Eigenverwaltung. Sachwaltung.

Der Schwerpunkt unserer branchenübergreifenden Sanierungs- und Abwicklungskompetenz liegt in der Verwaltung mittelständischer Unternehmen. Vom Automobilzulieferer, über Einzelhändler mit Filialbetrieben, hochspezialisierte Ingenieurgesellschaften, IT-Unternehmen, Logistiker, Speditionen und traditionsreiche Handwerksbetriebe bis hin zum Zerlegebetrieb für die fleischverarbeitende Industrie haben wir Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitern als Insolvenzverwalter oder Sachverwalter saniert, fortgeführt und erhalten.

Unsere Branchenexpertise umfasst u.a. Logistik mit Containerschifffahrt, Speditionen und Warehousing, Handwerk, Produktionsbetriebe aus der Automobilzulieferung, der Metallverarbeitung, der fleischverarbeitenden und chemischen Industrie und Convenience Food.

‾ Gläubiger­information

‾ Gläubiger­informations­system

Gläubiger haben als Beteiligte des Insolvenzverfahrens das Recht, an den Gläubigerversammlungen teilzunehmen. In der ersten Gläubigerversammlung erstattet der Insolvenzverwalter einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Insolvenzursachen (§ 156 InsO). Allgemeine Sachstandsanfragen werden daher generell nicht beantwortet. Gläubiger können sich über den Verfahrensstand, die Termine der Gläubigerversammlungen, die Prüfungstermine und wesentliche Entscheidungen des Insolvenzgerichtes über die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de informieren. Darüber hinaus können Gläubiger Einsicht in die Insolvenzakte nehmen.

Gläubiger aus dem Ausland oder nicht deutsch sprechende Gläubiger haben die Möglichkeit sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu informieren. Dort besteht die Möglichkeit, sich die Formblätter in den Amtssprachen der EU herunterzuladen. Zur Internetseite gelangen Sie hier.

Die Gläubiger werden gebeten, das hierzu zur Verfügung gestellte Forderungsanmeldungsformular (hier herunterladen) zu nutzen, am Rechner auszufüllen und dann ausgedruckt und unterschrieben an uns zu senden. Eine Übersendung auf elektronischem Weg muss gem. § 126a BGB mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sein oder gem. § 130a ZPO übermittelt werden. Die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, nur in Kopie beizufügen. Das gilt grundsätzlich auch für Titel. Eine Übersendung des Originals ist nur in besonderen Fällen auf unser ausdrückliches Verlangen erforderlich.

Gläubiger, die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, werden ausschließlich dann vom Ergebnis der Forderungsprüfung informiert, wenn die Forderung bestritten wird (§ 179 Abs. 3 InsO). Gem. § 179 Abs. 3 S. 2 InsO werden Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, nicht benachrichtigt.
Wenn Ihre Forderung bestritten worden ist, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Tabellenabteilung auf, um die Ursachen des Bestreitens zu ermitteln. Meist sind die der Anmeldung beigefügten Unterlagen nicht ausreichend, um dem Insolvenzverwalter die Forderungsprüfung zu ermöglichen. Wenn Sie in solchen Fällen vor der Klärung der Bestreitensgründe eine Feststellungsklage erheben, laufen Sie Gefahr, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, selbst wenn die Forderung berechtigt sein sollte.

‾ Kontakt

Für Sie

hamburg@turner-inso.de

Kontaktdaten zu einem bestimmten Verwalter finden Sie hier.

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